Georg Hartmann

Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Erstes juristisches Examen an der Universität Bonn, Zweites Staatsexamen in Köln; Zwischenstationen in anderen Kanzleien, 1983 Start als Rechtsanwalt in der Kanzlei.

Zu Beginn führte er mit großem Erfolg das Dezernat Straf- und Verkehrsrecht. Durch die zunehmende Ausrichtung des Unternehmens Ende der 80er Jahre zur Wirtschaftskanzlei wurden neue Perspektiven und Spezialisierung gesucht. Rechtsanwalt Hartmann wurde "Fachanwalt für Steuerrecht".

Heute betreut er dezernatsübergreifend mit den anderen Spezialisten die mittelständische Klientel im Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht, vorzugsweise allerdings in allen steuerrechtlichen Belangen; insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Die Zulassung zum "Fachanwalt für Familienrecht" war die erfolgreiche Ergänzung zum "Fachanwalt für Steuerrecht". Denn gerade mittelständische Unternehmen, die familienrechtliche Probleme haben, erwarten steuerliche Kenntnisse ihres Anwaltes. Speziell in letzter Zeit betreute er in dieser Kombination umfangreich Geschäftsführer und -inhaber.

Innerbetrieblich widmet er sich dem IT-Bereich der Kanzlei sowie dem Controlling.

In seiner Zeit als Rechtsanwalt hat er bisher mehr als 6000 Gerichtstermine wahrgenommen.


Fortbildungsbescheinigung 2011
Fortbildungsbescheinigung 2010
Fortbildungsbescheinigung 2009
Fortbildungsbescheinigung 2008
Fortbildungsbescheinigung 2006

E-Mail:
g.hartmann@fachanwaelte-kanzlei.de

Sekretariat:
Yvonne Müller
Tel.: 02651 - 9890-33
Fax: 02651 - 9890-91

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